Der Ebertplatz in der Kölner Neustadt-Nord verbindet als größter Platz der innerstädtischen Ringstraßen den Hansaring mit dem letzten der insgesamt zehn Ringabschnitte, dem Theodor-Heuss-Ring ...
 

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Art. 1 Grundgesetz
Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

(1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3)
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
 
     

 



Man darf jeden anlügen, der keinen Anspruch auf die Wahrheit hat ...

 

Lokalzeit aus Köln (05.11.2025)
Haushaltssperre

Lokalzeit aus Köln (04.11.2025)
Haushaltssperre

Lokalzeit aus Köln (03.11.2025)
Torsten Burmester (SPD)

Lokalzeit aus Köln (03.11.2025)
Caroline Bosbach (CDU)

 
 






 

 

 

 
  Torsten Burmester (* 15. Januar 1963 in Uchte) ist ein deutscher Sportfunktionär und ehemaliger Ministerialbeamter. Am 22. November 2024 wurde er als SPD-Oberbürgermeisterkandidat für die Kölner Kommunalwahl 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt und am 03. Mai 2025 offiziell nominiert. Für den Kölner Stadtrat kandidiert er nicht.  
     
 

Man darf jeden anlügen, der keinen Anspruch auf die Wahrheit hat ...

 



 
 
     
   
 
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl,
während des Krieges und nach der Jagd.


Otto von Bismarck

Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie verboten.

Kurt Tucholsky

Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.

Walter Ulbricht
 
     
 
OB-Kandidaten Köln 2025
 
     
 
  1. Berivan Aymaz, Bündnis 90/Die Grünen
  2. Torsten Burmester, Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  3. Markus Heinrich Maria Greitemann, Christlich Demokratische Union Deutschlands
  4. Heiner Kockerbeck, Die Linke
  5. Volker Görzel, Freie Demokratische Partei
  6. Lars Wolfram, Volt Deutschland
  7. Matthias Büschges, Alternative für Deutschland
  8. Dr. Mark Benecke, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  9. Inga Feuser, Gut & Klimafreunde
  10. Heike Flora Herden, Partei des Fortschritts
  11. Ali Güçlü, parteilos
  12. Roberto Campione, Kölner Stadtgesellschaft
  13. Hans Mörtter, parteilos
 
     
 
Artikel 21 Grundgesetz (Parteien)
 
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

 
 
§ 108a StGB (Wählertäuschung)
 
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
 
 
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
 
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)

§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien.

(1.)
1Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. 2Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

(2.) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie  insbesondere

auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen,

die politische Bildung anregen und vertiefen,

die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern,

zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden

sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen,

auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen,

die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und

für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen

(3.) Die Parteien legen ihre politischen Ziele in politischen Programmen nieder.

(4.) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.
 


     
   
  Polizisten !?!  
     
  Diese menschenverachtenden "Polizisten" haben am 29.07.2020 Obdachlose /// Bedürftige am Kölner Hauptbahnhof tyrannisiert und gehen selbstverständlich straffrei aus !?!  
     
   
  § 226 BGB  
  Schikaneverbot  
     
  Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.  
     
     
   
  Art. 34 GG
Haftung bei Amtspflichtsverletzungen
 
     
  Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.  
     
     
   
  Justizministerium des Landes NRW      
             
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.

Aus dieser Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt auch, daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung verkündetes Urteil ein Rechtsmittel - sei es zugunsten, sei es zuungunsten der Angeklagten - einzulegen ist.
 
     
     
  Hinter Gittern und hohen Mauern ...

Da soll der böse Mensch versauern ...

Doch seh den Problemen nie ins Gesicht ...

Denn die Wahrheit, die erträgst Du nicht ...
 
     
     
   
  Folter  
     
  Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.

Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.

Folter ist trotz weltweiter Ächtung eine weitverbreitete Praxis.

Verantwortliche werden meist nicht zur Rechenschaft gezogen.
 
     
     
   
  Art. 1 GG  
  Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung  
     
  (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3)
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.    
 
     
     
   
  Art. 20 GG  
  Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht  
     
  (1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
     
     
   
  Polizeigewalt  
     
  "Polizisten" (21.04.2022)

Studie zu Opfern

Unverhältnismäßig brutal

UN-Experte sieht Systemversagen bei Polizeigewalt in Deutschland

Der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat schwere Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden geübt. Die Überwachung der Polizei funktioniere in Deutschland nicht.

In Deutschland gibt es beim Umgang mit Polizeigewalt nach Auffassung eines UN-Menschenrechtsexperten „Systemversagen“. Dieses Fazit zieht der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, aus seinem Austausch mit der Bundesregierung, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die Zeitung Die Welt darüber berichtet.

Melzer war im Sommer 2021 wegen mehrerer Videos, die offenbar Polizeigewalt bei Berliner Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zeigten, aufgeschreckt worden. Er äußerte Sorge darüber und bat die Bundesregierung um eine Stellungnahme. „Ich fand die Reaktion der Regierung bedenklich“, sagte er jetzt. Nach Auffassung der Bundesregierung sei es verhältnismäßig gewesen, dass Polizisten beispielsweise einen nicht aggressiven Demonstranten vom Fahrrad stießen und auf den Boden warfen. „Die Wahrnehmung der Behörden, was verhältnismäßig ist, ist verzerrt“, sagte Melzer.

Er habe die Bundesregierung um eine Statistik gebeten, wie viele Polizisten wegen unverhältnismäßiger Gewalt belangt werden, sagte Melzer. Die Antwort sei gewesen: in zwei Jahren sei es ein einziger gewesen, und in mehreren Bundesländern gebe es gar keine Statistiken. „Das ist kein Zeichen von Wohlverhalten, sondern von Systemversagen“, sagte Melzer. „Die Behörden sehen gar nicht, wie blind sie sind.“

„Arroganz ist gefährlich“

Während Demonstranten teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden, würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt, „bis niemand mehr hinschaut“. Sein Fazit: „Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht.“ Arroganz sei gefährlich, sagte Melzer: „Das zerstört das Vertrauen der Bürger in die Polizei.“

Melzer hat seine abschließende Einschätzung am 28. März nach Berlin geschickt. Es dauert 60 Tage, bis das UN-Büro für Menschenrechte sie veröffentlicht. Melzer ist wegen einer Berufung in das Direktorium des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) Ende März von seinem UN-Amt zurückgetreten. Der Dialog mit Berlin sei damit abgeschlossen, sagte Melzer. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger wird im Juni gewählt und dürfte sich anderen Themen widmen.

faz.net/aktuell/politik/inland/un-experte-sieht-systemversagen-bei-polizeigewalt-in-deutschland-17971633.html

 
     
     
   
  Polizeigewalt  
     
  Studie zu Opfern mutmaßlicher Übergriffe

Wenn Polizisten zuschlagen

In Deutschland üben Polizisten offenbar viel häufiger ungerechtfertigte Gewalt aus als bekannt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Bochumer Studie über mutmaßliche Opfer. Sie zeigt, wer besonders betroffen ist.

www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt-studie



Polizeigewalt: Warum Polizisten selten Konsequenzen befürchten müssen

www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt 
 
     
   
  § 32 StGB
Notwehr

(1)
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2)
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
 
     
     
   
  § 33 StGB
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
 
     
     
   
  § 34 StGB
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
 
     
     
   
  § 35 StGB
Entschuldigender Notstand
 
     
  (1)
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2)
Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
 
 

 




Köln | Ebertplatz | 16.08.2025 | 08:28 Uhr

Köln | Ebertplatz | 16.08.2025 | 08:33 Uhr

Köln | Ebertplatz | 01.09.2025 | 17:42 Uhr

Köln | Ebertplatz | 01.09.2025 | 18:20 Uhr

Köln | Ebertplatz | 01.09.2025 | 19:40 Uhr

Köln | Ebertplatz | 03.10.2025 | 01:15 Uhr

 

 

 

 

     
   
  Übliche medizinische Anwendungen:  
     
  Chemotherapie bei Krebs
Glaukom (Grüner Star)
Eplepsie
Multiple Sklerose
Paraplegie und Quadriplegie
AIDS
Chronische Schmerzzustände
Migräne
Rheumatische Erkrankungen (Osteoarthritis | Spondylitis ankylosans)
Neurodermitis und Juckreiz
Prämenstruelles Syndrom (PMS),
Menstruationskrämpfe und Wehenschmerzen
Depressionen und andere seelische Erkrankungen
 
     
   
  Weniger gängige medizinische Anwendungen:  
     
  Asthma
Schlaflosigkeit
Andere Ursachen für schwere Übelkeit
Antimikrobielle Wirkungen
Lokalanästhetische Wirkungen
Tumorhemmende Wirkungen
Dystonie
Konzentrationsstörungen bei Erwachsenen
Schizophrenie
Systemische Sklerose (Sklerodermie)
Crohnsche Krankheit
Diabetische Gastroparese
Pseudotumor cerebri
Tinnitus aurium
Gewalttätigkeit
Psychisches Belastungssyndrom
Phantomschmerzen
Alkoholismus und andere Suchterkrankungen
Marihuana im Alter
Tödlich verlaufende Krankheiten
 
     
   
  Die Ablehnung von Beweisen, woher sie auch stammen, ist immer Verrat an jener letzten Vernunft, die Naturwissenschaften und Philosophie gleichermaßen vorwärtsdrängt.

Alfred North Whitehead
 
 

  • Die Feisten
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      Flora  
         
      Die Flora ist der Botanische Garten der Stadt Köln. Er zeigt im Freien und in Gewächshäusern mehr als 10.000 heimische und exotische Pflanzenarten. Mittelpunkt der 1864 eröffneten Anlage ist das ebenfalls Flora genannte Festhaus.

    Die gärtnerisch gestaltete Anlage zeigt in vielen Themengärten, wie sich Gartenkunst und das Verständnis von Landschaftsgärtnerei über 150 Jahre verändert haben. Die Flora besitzt einen großen Bestand an exotischen Gehölzen, die bereits im Gründungsjahr gepflanzt worden sind. Nach mehreren Erweiterungen hat der im Stadtteil Riehl gelegene Botanische Garten heute eine Fläche von über 11 Hektar.

     
         
     

     

     

     

     

    Schlüsseldienst Ebertplatz

     

    Sudermanstr. 6
    50670 Köln

         

    Telefon:

      +49 221 13 96 590

     Mobil:

      +49 177 18 53 396

     

    Info@Schluesseldienst-Ebertplatz.de | Schluesseldienst-Ebertplatz.de

     
     

         
      Für unsere Kinos Metropolis & Rex am Ring in Köln suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

    eine REINIGUNGSKRAFT (m/w/d) in Teilzeit (bis 20 Std./Woche - Bei Urlaubsvertretung auch mal mehr)

    Zu deinen Aufgaben gehören:

    - Reinigung unser Kinosäle
    - Reinigung des Foyer/Eingangsbereichs
    - Reinigung der Sanitäranlagen
    - Sauberhalten der Fenster & Türen 
    - Arbeit auch am Wochenende & Feiertagen
    - Einsatz in beiden Kinos
    - Reinigung vor oder nach Sonderveranstaltungen

    Was wir bieten:

    - Flexible Arbeitszeiten
      (Reinigung muss unter der Woche bis 14:00 Uhr & am Wochenende bis 12 Uhr erfolgt sein)
    - Faire Bezahlung
    - Freien Eintritt ins Kino

    Dein Profil

    - Du liebst Ordnung und hast den "Krümel-Radar"
    - Du hast einen Blick fürs Detail
    - Erfahrung in der Reinigung von Vorteil 

    Haben wir dein Interesse geweckt? Dann schick uns bitte deine aussagekräftige Bewerbung an: 
    office@koelner-kinos.de
     
     

     

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    Medizinischer Notfall

    Für medizinische Notfälle außerhalb der Sprechzeiten
    wenden Sie sich bitte an die Arztnotrufzentrale:

    116 117

     

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    Gemeinschaftspraxis Köln Ebertplatz

    Fachärztin für Allgemeinmedizin | Infektiologie | Sexualmedizinische Beratung
    Julia Isselstein

    Facharzt für Allgemeinmedizin | Infektiologie

    Dr. med. Tim Kümmerle

    Fachärztin für Innere Medizin
    Dr. med. Esther Voigt

    Facharzt für Innere Medizin | Infektiologie
    PD Dr. med. Christoph Wyen

    "PD Dr. med." ist die Abkürzung für Privatdozent Dr. med. und bezeichnet einen Arzt, der sowohl die Promotion ("Dr. med.") als auch die Habilitation (die wissenschaftliche Lehrbefugnis) erfolgreich abgeschlossen hat. Dieser Titel ist ein Nachweis für eine hohe Qualifikation in Wissenschaft und Lehre, aber er ist keine Professur.

    Facharzt für Innere Medizin | Infektiologie
    Dr. med. Stefan Reiner

     

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    So 07.00 – 17.00 Uhr

     

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